Befähigte Person im Gerüstbau

Nach jedem Aufbau eines Gerüstes muss eine Befähigte Person dieses vor der ersten Benutzung auf dessen sichere Funktion prüfen TRBS 2121-1. Es ist sicherzustellen, dass die Gerüste nicht eigenmächtig verändert werden. Während der Benutzung festgestellte Veränderungen sind an den jeweiligen Aufsichtsführenden zu melden. Das Seminar vermittelt das notwendige theoretische Wissen zu diesem Thema.

Schulungsinhalte

  • Berufsgenossenschaftliche Handlungsanleitungen und Unfallverhütungsvorschriften für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten, z. B. BGI 663 und DGUV Vorschrift 38 (ehem. BGV C22)
  • Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 2121 und TRBS 1203
  • DIN-Normen im Gerüstbau, z. B. DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste, DIN EN 1004 und DIN EN 12811
  • Gerüstarten und Gerüstkonstruktionen
  • Kennzeichnung von Gerüsten
  • Aufgabenfeld einer befähigten Person im Gerüstbau
  • Arbeitssicherheit im Bezug auf Gerüstbau und der damit verbundene Umgang mit PSAgA

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit
  • Geistige Fitness

Kursdauer und -abschluss

  • Die Qualifizierung nimmt zwei volle Tage in Anspruch in der Theorie und Praxis behandelt werden.
  • Zur Erreichung der Qualifizierung ist eine abschließende Prüfung zu absolvieren.
  • Zertifikat