Sicherheit geht vor – wir kommen ihr nach
Prüfung der PSAgA – Sicherheit geht vor!
Vor jeder Benutzung: Jeder Benutzer von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), hat vor jeder Benutzung eine Sichtprüfung durchzuführen. Werden Mängel festgestellt, sind diese dem Verantwortlichen zu melden und die Arbeiten müssen, bis zur Überprüfung durch einen Sachkundigen eingestellt werden. Nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate.
Die Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), ist in Abhängigkeit der jeweiligen Einsatzbedingungen (z.B. Hitzearbeitsplatz) und den betrieblichen Verhältnissen (z.B. wechselnde Benutzer/innen), mindestens jedoch alle 12 Monate durch einen Sachkundigen auf ihren einwandfreien Zustand zu prüfen und zu dokumentieren. Genau diese Sachkundeprüfung führen wir für Sie durch! Wir bieten Ihnen auch Schulungen an, um diese Prüfung intern durchführen zu können.