So lieber nicht ...

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Auch ist die Gefährdungsbeurteilung ein wichtiger Bestandteil der Projektierung.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zur Beurteilung der Gefährdungen. Der Unternehmer muss dabei die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen. Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse müssen angemessen dokumentiert werden. Die Gefährdungsbeurteilung wird damit zur Grundlage allen betrieblichen Handelns in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen soll Brennpunkt der betrieblichen Arbeitsschutzaktivitäten sein. So will es das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Dort heißt es: „Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“ (§ 5 Abs. 1 ArbSchG).

Diese Forderung des Gesetzgebers bedeutet für den Arbeitgeber, dass er für die Ausgestaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich ist. Eine Gefährdungsbeurteilung soll daher die tatsächlichen Verhältnisse im Betrieb abbilden. Sie soll alle relevanten Gefährdungen, die festgelegten Maßnahmen sowie die Maßnahmenüberprüfung umfassen.

Daher ist eine Gefährdungsbeurteilung unerlässlich. vor allem wenn es um Höhenarbeit geht. Die Beauftragung eines Sachverständigen für die Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz wird dringend empfohlen und von IK-MUC  professionell durchgeführt.